Glossar der Abkürzungen und Begriffe rund um die Aarhus-Konvention.
A
Aarhus-Konvention
UNECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Aarhus-Verordnung
Eine Verordnung der Europäischen Union (VO (EG) Nr. 1367/2006), die Regelungen zu den drei Säulen der Aarhus-Konvention für die Einrichtungen und Organe der Union enthält, die ihre Geschäftsordnungen an diese Vorgaben anpassen müssen.
Abwägungsunterlagen
Dokument, in dem die abgegebenen Stellungnahmen der Bürger*innen sowie die dazugehörigen Abwägungsvorschläge der Behördenseite angeführt sind.
ACCC
Englisch für Aarhus Convention Compliance Committee.
ACCC/C/[Jahreszahlangabe]/[Zahl]
Ist das UN-Aktenzeichen für Beschwerdeverfahren vor dem Aarhus Convention Compliance Committee. ACCC steht für das Aarhus Convention Compliance Committee, C steht für die öffentliche Beschwerderüge „communication“, danach folgt das Jahr, in dem die Beschwerde eingereicht wurde, zum Schluss wird eine fortlaufende Verfahrensnummer vergeben. Das beudeutet, man kann anhand der letzten Zahl ablesen, wie viele Beschwerden insgesamt eingereicht wurden.
AEUV
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Konsolidierte Fassung 2016).
AG
Amtsgericht.
AK
Aarhus-Konvention (Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten). S. a. Aarhus-Konvention.
Anmeldemanagement
Das Anmeldemanagement umfasst veranstaltungsrelevante Prozesse wie die Einladung der Teilnehmende sowie deren Einlass zur Veranstaltung.
B
BauGB
Baugesetzbuch.
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit im Internet erlaubt den Nutzer*innen die uneingeschränkte Nutzung von Informationen und Funktionen auf Webseiten und mobilen Web-Anwendungen.
Beteiligungsagenturen
Privatwirtschaftliche Unternehmen, die Kommunen und Organisationen dabei unterstützen Konzepte für kurz-, mittel- und langfristige Beteiligungsprozesse zu erarbeiten und zu verstetigen.
Betroffene Öffentlichkeit
Ist in unterschiedlichen Rechtsakten legal definiert. Artikel 2 Nummer 5 AK definiert sie als „die von umweltbezogenen Entscheidungsverfahren betroffene oder wahrscheinlich betroffene Öffentlichkeit oder die Öffentlichkeit mit einem Interesse daran; im Sinne dieser Begriffsbestimmung haben nichtstaatliche Organisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen und alle nach innerstaatlichem Recht geltenden Voraussetzungen erfüllen, ein Interesse.“ Die betroffene Öffentlichkeit ist von der allgemeinen Öffentlichkeit abgrenzbar.
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch.
BGH
Bundesgerichtshof.
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz.
9. BImSchV
Ist eine der vielen Rechtsverordnungen der Bundesregierung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die aufgrund einer Ermächtigung im BImSchG erlassen werden kann. Die 9. BImSchV über das Genehmigungsverfahren beschreibt das Verfahren für die Genehmigung von BImSchG-Anlagen, welches einen öffentlichen Erörterungstermin vorsehen kann.
BMU
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist eine oberste deutsche Bundesbehörde.
BUND
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Umweltorganisation).
BVerfG
Bundesverfassungsgericht.
BVerwG
Bundesverwaltungsgericht.
C
Chat
Funktion innerhalb eines Videokonferenzsystems, welche es den Teilnehmende erlaubt Sofortnachrichten zu versenden. Je nach Einstellung können diese Nachrichten entweder von allen oder nur von einzelnen Empfänger*innen gelesen werden.
Chatbot
Ein Computerprogramm, das eine Unterhaltung mit menschlichem Nutzer*innen simuliert. Ein Chatbot bündelt alle Informationen in einem einzigen Kanal und nutzt diese Basis, um Fragen zu beantworten.
ClientEarth
Umweltorganisation.
Client-Software-Update
Ein Programm, welches die Dienste eines Servers in Anspruch nimmt, wird durch eine Softwareaktualisierung auf den neuesten Stand gebracht.
Compliance Committee
Der Compliance-Ausschuss zur Aarhus-Konvention, Englisch Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC), ist ein gerichtsähnliches Konventionsorgan.
D
De-Mail
Ein staatlich geprüfter Dienst für eine rechtssichere Kommunikation im Internet, welcher die elektronischen Nachrichten verschlüsselt und geschützt versendet.
Desktop-App
Ein Softwareprogramm, das auf einem Computer ausgeführt wird, um eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen.
Digitale Beteiligungsportale (oder Online-Beteiligungsportale)
Webseiten, an denen alle Beteiligungsaktivitäten dauerhaft gebündelt und Bürger*innen mittels Informations- und Kommunikationstechnologien dazu angeregt werden, sich aktiv im Beteiligungsprozess zu engagieren.
Digitaler Erörterungstermin (oder Online-Erörterungstermine)
Digitale Erörterungstermine stellen Anhörungsverfahren im digitalen Raum dar. Diese ermöglichen es den Beteiligten, trotz Verzicht auf einen Präsenztermin die abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen zu erörtern.
Digitaler Warteraum
Funktion innerhalb eines Videokonferenzsystems, welche es den Hosts erlaubt individuell zu entscheiden, ob und wann Teilnehmende dem Online-Meeting beitreten können.
DNR
Deutscher Naturschutzring (Umweltorganisation).
DUH
Deutsche Umwelthilfe (Umweltorganisation).
DS-GVO
Die im Jahr 2016 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung vereint die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Behörden und Vereine innerhalb der EU.
DSL-Speedtest
Ein meist kostenloser, online verfügbarer Test, der es einem erlaubt, die Geschwindigkeit des DSL-, VDSL- oder Glasfaser-Anschlusses zu überprüfen.
E
EBI
Europäische Bürgerinitiative, Englisch: European Citizens‘ Initiative (ECI).
ECLAC
Die Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik (Englisch: Economic Commission for Latin America and the Caribbean) ist eine von fünf Regional-Kommissionen des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen (ECOSOC).
Einverständniserklärung
Eine schriftliche Einwilligung, die von einer anderen Partei eingefordert wird, und mit derer die betreffende Person seine Zustimmung über ein Verfahren festhält.
Elektronische Signatur
Eine Methode, um elektronische Dokumente zu unterzeichnen. Die Signatur ist dabei mit anderen elektronischen Daten verknüpft, die eine Identitätsprüfung der Sender*in ermöglichen.
E-Mail-Verteiler
Ein Instrument, welches es einem erlaubt Informationen schnell und unkompliziert an eine zuvor definierte Personengruppe zu versenden.
Escazú-Übereinkommen
Regionales Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten in Lateinamerika und der Karibik.
EG
Die Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Europäischen Gemeinschaft ist mit dem Vertrag von Lissabon die Europäische Union.
EGMR
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingerichteter Gerichtshof, der staatliche Akte in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten überprüft.
EIA
Englisch Environmental Impact Assessment für Umweltverträglichkeitsprüfung.
Einwendungen
Einwendungen oder Stellungnahmen zum Vorhaben können von der Öffentlichkeit schriftlich bei der zuständigen Behörde im Rahmen der formellen Beteiligung abgegeben werden. Die Behörden sind gesetzlich verpflichtet die Einwendungen zu erörtern.
EMRK
Der Europäischen Menschenrechtskonvention sind alle 47 Mitglieder des Europarats beigetreten, darunter die Bundesrepublik Deutschland.
Espoo-Konvention
UNECE-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Übereinkommen von Espoo).
EU
Die Europäische Union zählt 27 Mitgliedstaaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland.
EUV
Vertrag über die Europäische Union (Konsolidierte Fassung 2016).
EuG
Gericht der Europäischen Union.
EuGH
Europäischer Gerichtshof.
Europarat
Der Englisch Council of Europe, kurz, CoE, ist eine europäische internationale Organisation mit 47 Mitgliedstaaten, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, und institutionell nicht mit der EU verbunden.
F
f.
folgende
ff.
fortfolgende
Formelle Beteiligungsverfahren
Unter formelle Beteiligungsverfahren versteht man die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung (im Gegensatz zur informellen oder freiwilligen Beteiligung). Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine formelle Beteiligung vorgeschrieben.
G
Gamification
Integration und Anwendung von spielerischen Elementen im Kontext spielfremder Zusammenhänge. Ziel ist es, die individuelle Produktivität, Motivation und Lernfähigkeit der Teilnehmende zu steigern.
GD ENV
Steht für Generaldirektion Umwelt (Englisch: Dictorate-General Environment) der Europäischen Kommission, die für die europäische Umweltpolitik zuständig ist.
GG
Grundgesetz.
GemO
Gemeindeordnung.
GMO
Englisch Genetically Modified Organism steht für gentechnisch veränderten Organismus.
GMO-Amendment
Siehe „GVO-Novelle“.
GVO
Gentechnisch veränderten Organismus.
GVO-Novelle
Die Novelle zu gentechnisch veränderten Organismen (Englisch: GMO- Amendment) ergänzt die Aarhus-Konvention.
H
Hosts
Organisator*in eines Online-Meetings, der oder die über umfassende Berechtigungen zur Verwaltung des Termins verfügt. Es gibt je Online-Meeting nur einen Host. Alternativ können weitere Co-Host benannt werden, deren Rechte aber weniger umfassend sind.
Hybride Formate
Eine Mischform aus einer analogen und digitalen Veranstaltung. Dieses Format ermöglicht es auch Personen teilzunehmen, die nicht physisch vor Ort sein können.
Hybrider Erörterungstermin
Eine Mischform aus einem analogen und digitalen Erörterungstermin, bei welchem Personen sowohl online als auch in Person teilnehmen können.
I
IFG
Informationsfreiheitsgesetz.
K
Kiew-Protokoll
Das Kiew-Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (Englisch: Kiev Protocol on Pollutant Release and Transfer Registers, kurz PRTR) ergänzt die Aarhus-Konvention.
Kurz-URLs
Gekürzte URLs verfügen, im Vergleich zu den Original-URLs, über weniger Zeichen. Auch kommen Sonderzeichen, die den Internetlink verkomplizieren, nicht vor.
L
Lessons-Learned-Termin
Eine Methode, im Rahmen derer nach Projektende projektbezogenes Wissen, Erkenntnisse und Erfahrungen systematisch gesammelt, dokumentiert und analysiert werden. Ziel ist es, zukünftige Vorhaben effizienter und effektiver umzusetzen.
Live-Untertitel
Funktion, die es erlaubt das gesprochene Wort in Echtzeit in Text umzuwandeln und zur Verfügung zu stellen.
LG
Landgericht.
LVwVfG
Landesverwaltungsverfahrensgesetze.
M
Mediation
Ein freiwilliges, strukturiertes und außergerichtliches Verfahren zur Beilegung eines Konflikts, im Rahmen dessen die Konfliktparteien durch ein oder mehrere Mediator*innen begleitet werden.
Vertrag von Maastrich
Auch Maastrich-Declaration
MoP
Tagung der Vertragsparteien (Englisch: Meeting of the Parties).
N
NABU
Naturschutzbund Deutschland (Umweltorganisation).
Netiquette
Verhaltens- und Höflichkeitsrichtlinien, die als Grundlage für die elektronische Kommunikation dienen. Das Wort setzt sich aus dem engl. Wort ‚Net‘ (Netz) und dem frz. Wort ‚etiquette‘ (Etikette) zusammen.
NGO
Nichtregierungsorganisation.
O
ÖB
Öffentlichkeitsbeteiligung.
Öffentlichkeit
Ist in unterschiedlichen Rechtsakten legal definiert. Artikel 2 Nummer 4 AK definiert sie als „eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen und, in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder der innerstaatlichen Praxis, deren Vereinigungen, Organisationen oder Gruppen“.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Beteiligung der Öffentlichkeit bei behördlichen Entscheidungen und Genehmigungen durch Information über Vorhaben, durch Auslegung von Unterlagen und Bekanntmachungen sowie durch Entgegennahme von Einwendungen und Durchführung von Erörterungsterminen.
Open-Source-Software
Eine Software, deren Quellcode frei verfügbar ist sowie dezentral und kollaborativ weiterentwickelt wird. Open-Source-Software beruht auf dem Open Source-Entwicklungsmodell und unterscheidet sich dahingehend signifikant von herstellergebundener Software.
OLG
Oberlandesgericht.
OVG
Oberverwaltungsgericht.
P
PlanSiG
Das Planungssicherstellungsgesetz wurde während der COVID-19-Pandemie verabschiedet und sollte dazu beitragen, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben auch in Pandemiezeiten fortzuführen.
Postwurfsendung
Eine Versandform der Deutschen Post und anderer privater Dienstleister, mittels derer Flyer und Werbebroschüren gezielt an zuvor ausgewählte Haushalte zugestellt werden können, ohne dass diese zuvor durch den Auftraggeber beschriftet werden müssen.
Push-Nachrichten
Meldungen, die als Pop-Ups auf dem Bildschirm erscheinen und Nutzer*innen elektronischer Endgeräte unverzüglich über bestimmte Ereignisse informieren.
PFB
Planfeststellungsbeschluss.
PRE/ACCC/C/[Jahreszahlangabe]/[Zahl]
Wenn eine Person oder ein Umweltverband eine Beschwerde vor dem Compliance Committee der Aarhus-Konvention eingereicht, das Komitee jedoch noch nicht über die Zulässigkeit der Beschwerde entschieden hat, erhält das Aktenzeichen vorläufig das Vorzeichen „PRE“.
Im Weiteren steht ACCC für das Aarhus Convention Compliance Committee, C für die öffentliche Beschwerderüge „communication“, danach folgt das Jahr, in dem die Beschwerde eingereicht wurde, zum Schluss wird eine fortlaufende Verfahrensnummer vergeben. Das beudeutet, man kann anhand der letzten Zahl ablesen, wie viele Beschwerden insgesamt eingereicht wurden.
PRTR-Protokoll
Andere Bezeichnung für das Kiew-Protokoll.
Q
Quellcode
Der Quellcode, auch Quelltext genannt, ist ein für Personen lesbarer Text eines Computerprogramms, der in einer Programmiersprache verfasst ist, und sich aus vielen operativen Anweisungen zusammensetzt.
R
Ringlicht
Eine intensive, kreisförmige Lichtquelle, die eine schattenfreie Ausleuchtung ermöglicht.
RL
Eine EU-Richtlinie (Englisch: directive) ist ein Rechtsakt der Europäischen Union und als solcher Teil des sekundären Unionsrechts.
RRM
Englisch für Rapid Response Mechanism. Dieser Mechanismus der Vereinten Nationen dient zum raschen Schutz von Umweltschützer*innen. Der oder die UN-Sonderberichterstatter*in zum Schutz von Umweltschützer*innen nimmt Menschenrechtsrügen entgegen.
S
Säulen der Aarhus-Konvention
Die Aarhus-Konvention sieht drei Verfahrensrechte für Privatpersonen und Umweltverbände im Umweltbereich vor: den Zugang zu Umweltinformationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die drei Regelungsbereiche werden auch als Säulen oder Englisch pillars bezeichnet.
Säule 1
Die erste Säule der Aarhus-Konvention regelt den Zugang zu Umweltinformationen.
Säule 2
Die zweite Säule der Aarhus-Konvention regelt die Beteiligung der Öffentlichkeit bei bestimmten Entscheidungsverfahren, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können.
Säule 3
Die dritte Säule der Aarhus-Konvention regelt den Zugang zu Gerichten oder gerichtsähnlichen Gremien in Umweltangelegenheiten.
SEA
Englisch Strategic Environmental Assessment für Strategische Umweltprüfung.
StGB
Strafgesetzbuch.
Stellungnahmen
Stellungnahmen oder Einwendungen zum Vorhaben können von der Öffentlichkeit schriftlich bei der zuständigen Behörde im Rahmen der formellen Beteiligung abgegeben werden. Die Behörden sind gesetzlich verpflichtet die Stellungnahmen zu erörtern.
Stummschaltung
Funktion innerhalb eines Videokonferenzsystems, welche es den Teilnehmende erlaubt das eigene Mikrofon auszuschalten. Hosts und Co-Host verfügen über die Möglichkeit auch andere Teilnehmende stummzuschalten, falls diese Störgeräusche produzieren.
SUP
Strategische Umweltprüfung.
T
Technik-Test
Ein Funktionstest, der im Vorfeld eines Online-Termins durchgeführt wird, und einen reibungslosen Ablauf auf Seiten der ausrichtenden und teilnehmenden Personen gewährleisten soll.
Transparenz-Verordnung
Eine Verordnung der Europäischen Union (VO (EG) Nr. 1049/2001), die Regelungen zur ersten und dritten Säule der Aarhus-Konvention für die Einrichtungen und Organe der Union enthält, die ihre Geschäftsordnungen an diese Vorgaben anpassen müssen.
TÖB
Träger öffentlicher Belange sind Verwalter öffentlicher Sachbereiche, insbesondere Behörden. Sie müssen laut Gesetz bei bestimmten (Bau-)Vorhaben angehört und einbezogen werden.
Je nach Planungsumfang gehören zu den Trägern öffentlicher Belange: Oberste Bundes- und Landesbehörden, Allgemeine untere Landesbehörden (Landkreise) und Unternehmen (zum Beispiel Energieversorger, Wasserwerke, Entsorgungsfirmen, Bahn).
U
UBA
Das deutsche Umweltbundesamt ist die zentrale deutsche Umweltbehörde.
UfU
Unabhängiges Institut für Umweltfragen – UfU e.V. (Umweltorganisation).
UIG
Das Umweltinformationsgesetz bildet die Grundlage für den freien Zugang zu Umweltinformationen und die aktive Verbreitung von Umweltinformationen in Deutschland.
UIGGebV
Umweltinformationsgebührenverordnung.
UmwRG
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.
UN
Vereinten Nationen, Englisch: United Nations.
UNECE
Die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Englisch: United Nations Economic Commission for Europe) ist eine von fünf Regional-Kommissionen des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen (ECOSOC).
UVP
Umweltverträglichkeitsprüfung.
UVP-Portale
Digitale Beteiligungsportale, welche Informationen für die Öffentlichkeit zu Zulassungsverfahren mit UVP im Internet zugänglich machen. Je nach Ausgestaltung kann es auch möglich sein, Einwendungen über das UVP-Portal abzugeben.
UVPG
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
V
Videokonferenzsoftware
Software, die mehrere Teilnehmende an verschiedenen Orten per Audio- und Videokommunikation in Echtzeit verbinden kann.
Virtuelles Handsignal
Funktion innerhalb einer Videokonferenzsoftware, welche einem erlaubt einen Sprechwunsch nonverbal zu signalisieren.
Virtueller Hintergrund
Funktion innerhalb einer Videokonferenzsoftware, welche einem erlaubt seine natürliche Umgebung während eines Online-Meetings durch einen eigens gewählten Hintergrund zu ersetzen.
VwVfG
Verwaltungsverfahrensgesetz.
VG
Verwaltungsgericht.
VGH
Verwaltungsgerichtshof.
VO
Eine EU-Verordnung (Englisch: regulation) ist ein Rechtsakt der Europäischen Union und als solcher Teil des sekundären Unionsrechts. Sie ist abzugrenzen von einer deutschen Rechtsverordnung, die von der Bundesregierung, den Bundesminister*innen oder von den Landesregierungen erlassen werden kann (Artikel 80 Grundgesetz).
VwGO
Verwaltungsgerichtsordnung.
W
Webcams
Digitale Kameras, die in Computern und mobilen Geräten integriert sind oder extern angebracht werden können, und Audio- und Videoaufnahmen über eine Internetverbindung übertragen.
Web-Client
Eine benutzerseitige Anwendung, die sich meist auf den Internet-Browser des Computers oder mobilen Geräts bezieht und über http eine Verbindung mit einem Webserver herstellt.
Widerrufsrecht
Das Recht einer Person nach Vertragsabschluss unter bestimmten Voraussetzungen von einem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Hierfür bedarf es der Abgabe einer einseitigen, empfangsbedürftigen Willenserklärung.

