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Glossar

Glossar der Abkürzungen und Begriffe rund um die Aarhus-Konvention.

A

Aarhus-Konvention
UNECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

Aarhus-Verordnung
Eine Verordnung der Europäischen Union (VO (EG) Nr. 1367/2006), die Regelungen zu den drei Säulen der Aarhus-Konvention für die Einrichtungen und Organe der Union enthält, die ihre Geschäftsordnungen an diese Vorgaben anpassen müssen.

ACCC
Englisch für Aarhus Convention Compliance Committee.

ACCC/C/[Jahreszahlangabe]/[Zahl]
Ist das UN-Aktenzeichen für Beschwerdeverfahren vor dem Aarhus Convention Compliance Committee. ACCC steht für das Aarhus Convention Compliance Committee, C steht für die öffentliche Beschwerderüge „communication“, danach folgt das Jahr, in dem die Beschwerde eingereicht wurde, zum Schluss wird eine fortlaufende Verfahrensnummer vergeben. Das beudeutet, man kann anhand der letzten Zahl ablesen, wie viele Beschwerden insgesamt eingereicht wurden.

AEUV
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Konsolidierte Fassung 2016).

AG
Amtsgericht.

AK
Aarhus-Konvention (Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten). S. a. Aarhus-Konvention.

B

BauGB
Baugesetzbuch.

Betroffene Öffentlichkeit
Ist in unterschiedlichen Rechtsakten legal definiert. Artikel 2 Nummer 5 AK definiert sie als „die von umweltbezogenen Entscheidungsverfahren betroffene oder wahrscheinlich betroffene Öffentlichkeit oder die Öffentlichkeit mit einem Interesse daran; im Sinne dieser Begriffsbestimmung haben nichtstaatliche Organisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen und alle nach innerstaatlichem Recht geltenden Voraussetzungen erfüllen, ein Interesse.“ Die betroffene Öffentlichkeit ist von der allgemeinen Öffentlichkeit abgrenzbar.

BGB
Bürgerliches Gesetzbuch.

BGH
Bundesgerichtshof.

BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz.

9. BImSchV
Ist eine der vielen Rechtsverordnungen der Bundesregierung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die aufgrund einer Ermächtigung im BImSchG erlassen werden kann. Die 9. BImSchV über das Genehmigungsverfahren beschreibt das Verfahren für die Genehmigung von BImSchG-Anlagen, welches einen öffentlichen Erörterungstermin vorsehen kann.

BMU
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist eine oberste deutsche Bundesbehörde.

BUND
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Umweltorganisation).

BVerfG
Bundesverfassungsgericht.

BVerwG
Bundesverwaltungsgericht.

C

ClientEarth
Umweltorganisation.

Compliance Committee
Der Compliance-Ausschuss zur Aarhus-Konvention, Englisch Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC), ist ein gerichtsähnliches Konventionsorgan.

D

DNR
Deutscher Naturschutzring (Umweltorganisation).

DUH
Deutsche Umwelthilfe (Umweltorganisation).

E

EBI
Europäische Bürgerinitiative, Englisch: European Citizens‘ Initiative (ECI).

ECLAC
Die Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik (Englisch: Economic Commission for Latin America and the Caribbean) ist eine von fünf Regional-Kommissionen des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen (ECOSOC).

Escazú-Übereinkommen
Regionales Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten in Lateinamerika und der Karibik.

EG
Die Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Europäischen Gemeinschaft ist mit dem Vertrag von Lissabon die Europäische Union.

EGMR
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingerichteter Gerichtshof, der staatliche Akte in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten überprüft.

EIA
Englisch Environmental Impact Assessment für Umweltverträglichkeitsprüfung.

EMRK
Der Europäischen Menschenrechtskonvention sind alle 47 Mitglieder des Europarats beigetreten, darunter die Bundesrepublik Deutschland.

Espoo-Konvention
UNECE-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Übereinkommen von Espoo).

EU
Die Europäische Union zählt 27 Mitgliedstaaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland.

EUV
Vertrag über die Europäische Union (Konsolidierte Fassung 2016).

EuG
Gericht der Europäischen Union.

EuGH
Europäischer Gerichtshof.

Europarat
Der Englisch Council of Europe, kurz, CoE, ist eine europäische internationale Organisation mit 47 Mitgliedstaaten, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, und institutionell nicht mit der EU verbunden.

F

f.
folgende

ff.
fortfolgende

G

GD ENV
Steht für Generaldirektion Umwelt (Englisch: Dictorate-General Environment) der Europäischen Kommission, die für die europäische Umweltpolitik zuständig ist.

GG
Grundgesetz.

GemO
Gemeindeordnung.

GMO
Englisch Genetically Modified Organism steht für gentechnisch veränderten Organismus.

GMO-Amendment
Siehe „GVO-Novelle“.

GVO
Gentechnisch veränderten Organismus.

GVO-Novelle
Die Novelle zu gentechnisch veränderten Organismen (Englisch: GMO- Amendment) ergänzt die Aarhus-Konvention.

I

IFG
Informationsfreiheitsgesetz.

K

Kiew-Protokoll
Das Kiew-Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (Englisch: Kiev Protocol on Pollutant Release and Transfer Registers, kurz PRTR) ergänzt die Aarhus-Konvention.

L

LG
Landgericht.

LVwVfG
Landesverwaltungsverfahrensgesetze.

M

Vertrag von Maastrich
Auch Maastrich-Declaration

MoP
Tagung der Vertragsparteien (Englisch: Meeting of the Parties).

N

NABU
Naturschutzbund Deutschland (Umweltorganisation).

NGO
Nichtregierungsorganisation.

O

ÖB
Öffentlichkeitsbeteiligung.

Öffentlichkeit
Ist in unterschiedlichen Rechtsakten legal definiert. Artikel 2 Nummer 4 AK definiert sie als „eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen und, in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder der innerstaatlichen Praxis, deren Vereinigungen, Organisationen oder Gruppen“.

OLG
Oberlandesgericht.

OVG
Oberverwaltungsgericht.

P

PFB
Planfeststellungsbeschluss.

PRE/ACCC/C/[Jahreszahlangabe]/[Zahl]
Wenn eine Person oder ein Umweltverband eine Beschwerde vor dem Compliance Committee der Aarhus-Konvention eingereicht, das Komitee jedoch noch nicht über die Zulässigkeit der Beschwerde entschieden hat, erhält das Aktenzeichen vorläufig das Vorzeichen „PRE“.

Im Weiteren steht ACCC für das Aarhus Convention Compliance Committee, C für die öffentliche Beschwerderüge „communication“, danach folgt das Jahr, in dem die Beschwerde eingereicht wurde, zum Schluss wird eine fortlaufende Verfahrensnummer vergeben. Das beudeutet, man kann anhand der letzten Zahl ablesen, wie viele Beschwerden insgesamt eingereicht wurden.

PRTR-Protokoll
Andere Bezeichnung für das Kiew-Protokoll.

R

RL
Eine EU-Richtlinie (Englisch: directive) ist ein Rechtsakt der Europäischen Union und als solcher Teil des sekundären Unionsrechts.

RRM
Englisch für Rapid Response Mechanism. Dieser Mechanismus der Vereinten Nationen dient zum raschen Schutz von Umweltschützer*innen. Der oder die UN-Sonderberichterstatter*in zum Schutz von Umweltschützer*innen nimmt Menschenrechtsrügen entgegen.

S

Säulen der Aarhus-Konvention
Die Aarhus-Konvention sieht drei Verfahrensrechte für Privatpersonen und Umweltverbände im Umweltbereich vor: den Zugang zu Umweltinformationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die drei Regelungsbereiche werden auch als Säulen oder Englisch pillars bezeichnet.

Säule 1
Die erste Säule der Aarhus-Konvention regelt den Zugang zu Umweltinformationen.

Säule 2
Die zweite Säule der Aarhus-Konvention regelt die Beteiligung der Öffentlichkeit bei bestimmten Entscheidungsverfahren, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können.

Säule 3
Die dritte Säule der Aarhus-Konvention regelt den Zugang zu Gerichten oder gerichtsähnlichen Gremien in Umweltangelegenheiten.

SEA
Englisch Strategic Environmental Assessment für Strategische Umweltprüfung.

StGB
Strafgesetzbuch.

SUP
Strategische Umweltprüfung.

T

Transparenz-Verordnung
Eine Verordnung der Europäischen Union (VO (EG) Nr. 1049/2001), die Regelungen zur ersten und dritten Säule der Aarhus-Konvention für die Einrichtungen und Organe der Union enthält, die ihre Geschäftsordnungen an diese Vorgaben anpassen müssen.

TÖB
Träger öffentlicher Belange sind Verwalter öffentlicher Sachbereiche, insbesondere Behörden. Sie müssen laut Gesetz bei bestimmten (Bau-)Vorhaben angehört und einbezogen werden.
Je nach Planungsumfang gehören zu den Trägern öffentlicher Belange: Oberste Bundes- und Landesbehörden, Allgemeine untere Landesbehörden (Landkreise) und Unternehmen (zum Beispiel Energieversorger, Wasserwerke, Entsorgungsfirmen, Bahn).

U

UBA
Das deutsche Umweltbundesamt ist die zentrale deutsche Umweltbehörde.

UfU
Unabhängiges Institut für Umweltfragen – UfU e.V. (Umweltorganisation).

UIG
Das Umweltinformationsgesetz bildet die Grundlage für den freien Zugang zu Umweltinformationen und die aktive Verbreitung von Umweltinformationen in Deutschland.

UIGGebV
Umweltinformationsgebührenverordnung.

UmwRG
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.

UN
Vereinten Nationen, Englisch: United Nations.

UNECE
Die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Englisch: United Nations Economic Commission for Europe) ist eine von fünf Regional-Kommissionen des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen (ECOSOC).

UVP
Umweltverträglichkeitsprüfung.

UVPG
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

V

VwVfG
Verwaltungsverfahrensgesetz.

VG
Verwaltungsgericht.

VGH
Verwaltungsgerichtshof.

VO
Eine EU-Verordnung (Englisch: regulation) ist ein Rechtsakt der Europäischen Union und als solcher Teil des sekundären Unionsrechts. Sie ist abzugrenzen von einer deutschen Rechtsverordnung, die von der Bundesregierung, den Bundesminister*innen oder von den Landesregierungen erlassen werden kann (Artikel 80 Grundgesetz).

VwGO
Verwaltungsgerichtsordnung.