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Formelle
Öffentlichkeits­beteiligung

Die gesetzlich vorgesehene Beteiligung von Bürger*innen und Verbänden wird auch als formelle Beteiligung bezeichnet. Hierbei können Bürger*innen und Verbände Stellungnahmen, Bedenken, Vorschläge sowie Einwände ins Verfahren einbringen. Die Behörden haben die Beiträge zu prüfen und im Verfahren zu berücksichtigen.

Darunter fallen auf Bundesebene Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren im Zusammenhang mit:

Abzugrenzen ist die formelle Beteiligung von der informellen Beteiligung, die manchmal auch als „freiwillige Beteiligung“ bezeichnet wird.