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Öffentlichkeitsbeteiligung
in Umweltangelegenheiten

Jede*r hat ein Recht auf Beteiligung im Umweltbereich. Ein Großteil der nationalen Umweltpolitik und –gesetzgebung wird durch die Europäische Union geprägt. Daher unterhalten eine große Anzahl von Umweltverbänden Außenstellen in Brüssel, um sich an europäischen Verfahren und Prozessen zum Klima-, Umwelt- und Naturschutz zu beteiligen, die sich auf die Umwelt vor Ort direkt auswirken können.

Bedeutende europäische Dachverbände, EU-Büros oder
Netzwerke sind zum Beispiel:

Europäisches Umweltbüro, Englisch European Environmental Bureau, kurz EEB
https://eeb.org/

Justice and Environment
http://www.justiceandenvironment.org/home/

Climate Action Network Europe, kurz CAN Europe
https://caneurope.org/

Pesticide Action Network Europe, kurz PAN Europe
https://www.pan-europe.info/

Video „Die Aarhus-Konvention auf EU-Ebene: Öffentlichkeits­beteiligung“

Die Unionsordnung sieht eine Vielzahl an Beteiligungsinstrumenten vor. Die Mitwirkungsmöglichkeiten unterscheiden sich in ihrem Beteiligungscharakter, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten im zweistufigen europäischen Rechtssetzungsprozess möglich sind:

Regelungsebene Rechtssetzungsphase Formelle Beteiligung Informelle bzw. direktdemokratische Beteiligung (Beteiligungspflichtige) Behörde
EU-Ebene Kein Rechtsakt vorhanden oder ungenügender Rechtsrahmen / Europäische Bürgerinitiative

Europäische Bürgerforen

Europäische Kommission
/ Petition Europäisches Parlament
Vorschlag der Europäischen Kommission Elektronische Online-Konsultation / EU-Kommission
Pläne und Programme Elektronische Online-Konsultation / EU-Kommission
Mitgliedstaat Mitgliedstaatlicher Umsetzungsrechtsakt Konsultation zum Gesetzesentwurf auf nationaler Ebene Nationale, regionale, kommunale Bürgerforen Fachministerien oder Behörden
Mitgliedstaatliches Zulassungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von Umweltprüfungen (UVP/SUP) Bürgerwerkstätten, offene Bürgerrunden usw. Planungs- und Zulassungsbehörden

Tabelle: Zivilgesellschaftliche Beteiligungsmöglichkeiten auf unionaler und nationaler Ebene.

Wenn Bürger*innen und Verbände einen neuen europäischen Rechtsakt auf den Weg bringen wollen, können sie eine Europäische Bürgerinitiative starten, eine Petition beim Europäischen Parlament einreichen. Außerdem können sie sich an informellen Formaten wie den europäischen Bürgerforen beteiligen.

Umweltverbände und Privatpersonen geben elektronisch Stellungnahmen zu einzelnen umweltbezogenen Rechtsakten sowie Plänen und Programmen der Europäischen Union ab (Online-Konsultationen).

Informationen zu weiteren Beteiligungsmöglichkeiten auf EU-Ebene, wie das Eurobarometer, Transparenzregister oder Bürgerwissenschaften, finden sie hier ab Folie 21.

Wie Bürger*innen und Verbände sich an deutschen Gesetzgebungs-, Planungs- und Zulassungsverfahren beteiligen können, ist hier zu finden und unter www.umwelt-beteiligung.de.

Broschüre – Beteiligen – Beteiligungsrechte in der Europäischen Union zum Umweltschutz

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Broschüre - Säule 2 - Beteiligungsrechte

Broschüre

Beteiligen – Beteiligungsrechte in der Europäischen Union zum Umweltschutz

Die Europä­ische Union und die Aarhus-Konvention

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