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Petition
an die Parlamente

Jede Person kann auf Landes- oder Bundesebene von ihrem Petitionsrecht Gebrauch machen. Bürger*innen können umweltbezogene Petitionen sowohl beim Petitionsausschuss des Bundestages als auch der Landesparlamente elektronisch oder per Post einreichen. In einigen Bundesländern ist zusätzlich ein kommunales Petitionsrecht vorgesehen.

Petition an den deutschen Bundestag

Jede Person kann sich mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden (Artikel 17 GG). Diese landet beim Petitionsausschuss, der die Petition prüft und berät.

Auf dem Petitionsportal des Deutschen Bundestages können Sie Petitionen einreichen oder unterstützen: https://epetitionen.bundestag.de

Petition an die Länderparlamente

Die Petitionsverfahren unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Informieren Sie sich dazu gerne auf den entsprechenden Seiten der 16 Landesparlamente.

Zum Petitionsrecht auf europäischer Ebene geht’s hier.