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Petition an das
Europäische Parlament

Alle Bürger*innen oder Verbände verfügen über ein Petitionsrecht (Artikel 227 AEUV). Sie können jederzeit eine Petition an das Europäische Parlament richten. Je mehr Unterzeichner*innen eine Petition aufweist, umso größer ist die Erfolgswahrscheinlichkeit.

Individuelle Beschwerden, allgemeine Anliegen oder auch Aufforderungen an das Europäische Parlament können Gegenstand einer Petition sein. Alleinige Voraussetzung ist, dass die Petition einen Bezug zu den Aktivitäten der Europäischen Union haben muss.

Formelle Anforderungen

Petitionen können über den Postweg oder online eingereicht werden. Sie müssen in einer der europäische Amtssprachen verfasst sein. Petitionen müssen Namen, Staatsangehörigkeit, Beruf und Wohnsitz enthalten. Das Anliegen der Petition muss begründet sein und gegebenenfalls dokumentiert werden.

Postalische oder elektronische Einreichung an:

Vorsitz des Petitionsausschusses
Europäisches Parlament
B-1047 Brüssel
E-Mail: peti-secretariat@europarl.europa.eu

Der Petitionsausschuss prüft die an ihn gerichtete Petition und entscheidet, was damit geschehen soll.

Auf dem Petitionsportal des Europäischen Parlaments können Sie Petitionen einreichen oder unterstützen:

https://www.europarl.europa.eu/petitions/en/home

Berücksichtigung der Ergebnisse des Petitionsverfahrens

Die Ergebnisse des Petitionsverfahrens sind nicht verbindlich, können aber eine starke politische Wirkung auf Europäische Kommission oder Mitgliedstaaten entfalten.

Eine Petition kann ein Weg sein, um das Europäische Parlament zu bestimmten Handlungen aufzufordern, zum Beispiel eine Resolution zu einem Thema zu verabschieden oder bestimmte Aspekte in Rechtsakten zu verankern.

Wenn einer Petition nach der Prüfung durch den Petitionsausschuss stattgegeben wird, wendet sich der Ausschuss an die Europäische Kommission als „Hüterin der Verträge“, die die Einhaltung des Unionsrechts überwacht. Die Kommission kann unter anderem eine nationale Behörde vor dem Europäischen Gerichtshof wegen eines Verstoßes gegen Unionsrecht verklagen.