Informationspflichtige Stellen
Ein Anspruch besteht auf den Zugang zu allen Dokumenten eines Organs (Artikel 2 Absatz 3 Transparenz-VerordnungEine Verordnung der Europäischen Union (VO (EG) Nr. 1049/2001), die Regelungen zur ersten und dritten Säule der Aarhus-Konvention für die Einrichtungen und Organe der Union enthält, die ihre Geschäftsordnungen an diese Vorgaben anpassen müssen. in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c Aarhus-Verordnung), unter anderem des Europäischen Parlaments, des Rates oder der Europäischen Kommission.
Die Europäische Umweltagentur und weitere Agenturen im Umwelt- und Nachhaltigkeitsbereich verfügen ebenfalls über Umweltinformationen:
- Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, kurz ACER (www.acer.europa.eu),
- Europäische Chemikalienagentur, kurz ECHA (www.echa.europa.eu),
- Europäische Fischereiaufsichtsagentur, kurz EFCA (www.efca.europa.eu),
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, kurz EFSA (www.efsa.europa.eu),
- Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, kurz OSHA (www.osha.europa.eu), sowie
- Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher, kurz EAHC (www.ec.europa.eu/eahc).
Das bedeutet, dass Bürger*innen und Verbände Dokumente erhalten können, die sich im Besitz der Europäischen Kommission und anderer Institutionen befinden, einschließlich der erlassenen Rechtsakte, amtlicher Dokumente, historischer Archive sowie Sitzungsprotokolle und Tagesordnungen. Die Dokumente sind entweder im Internet frei verfügbar oder auf Anfrage herauszugeben.
Beispiel Forscherin
Eine Berliner Forscherin möchte beispielsweise herausfinden, wie viele Stickoxid- und Schwefeldioxid-Emissionen alle europäischen Industriestandorte verursachen. Hierzu kann sie, bevor sie eine Umweltinformationsanfrage stellt, zunächst das europäische Portal für Industrieemissionen der Europäischen Umweltagentur zu Rate ziehen: https://industry.eea.europa.eu/
Das Portal umfasst mehr als 60.000 Industriestandorte aus 65 Wirtschaftszweigen in ganz Europa. Das Portal zeigt den Standort und die Verwaltungsdaten der Standorte sowie die Freisetzungen und Übertragungen von zahlreichen Stoffen in die Luft, das Wasser und den Boden sowie die Abfallübertragung. Für Großfeuerungsanlagen gibt es detailliertere Daten zu den Emissionen: https://industry.eea.europa.eu/analyse/lcp-analysis
Umweltinformationen befinden sich häufig im Besitz der Generaldirektionen der Europäischen Kommission. Die Generaldirektionen (GD) sind jeweils für einen bestimmten Politikbereich zuständig. Beispielsweise liegen Umweltinformationen bei der Generaldirektion Umwelt vor, aber auch bei der GD Klimapolitik, Energie, Mobilität & Verkehr, Gesundheit & Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft & ländliche Entwicklung, Maritime Angelegenheiten & Fischerei oder Justiz & Verbraucher.
Informationen zu allen Tätigkeitsfeldern der Europäischen Kommission sind hier zu finden: https://ec.europa.eu/info/index_de
Eine Generaldirektion (kurz GD), auch DG für Englisch „Directorate General“, ist eine Verwaltungseinheit der Europäischen Kommission, die jeweils für einen bestimmten Politikbereich zuständig ist. Die Generaldirektionen bilden das Kernstück des exekutiven Unterbaus der Europäischen Union. Sie sind daher funktional mit Ministerien auf nationaler Ebene vergleichbar. Während allerdings ein nationales Ministerium stets einem bestimmter/n Minister*in untersteht, decken sich die Ressorts von Kommissionsmitgliedern und Generaldirektionen manchmal nicht genau: Zwar sind die Generaldirektionen jeweils bestimmten Mitgliedern der Kommission zugeordnet, manche Kommissarinnen oder Kommissare verfügen aber über mehrere Generaldirektionen. In der Vergangenheit kam es zudem bisweilen dazu, dass einzelne Generaldirektionen mehreren Kommissar*innen zuarbeiteten.
Beispiel Umwelt-NGO
Der Verein Ozeankind e.V. setzt sich mit Hilfe von Recycling- und Bildungsprojekten für Kinder für ein erhöhtes Bewusstsein im Umgang mit Einwegplastik und gegen die stetig zunehmende Vermüllung der Natur durch Wegwerf-Plastik ein. Der Verein könnte beispielsweise daran interessiert sein, was die Europäische Union gegen die Plastikvermüllung unternimmt. Bevor der Verein eine Umweltinformationsanfrage stellt, sind die öffentlich zugänglichen Webseiten und Portale der Europäischen Kommission zu konsultieren, beispielsweise das Portal der GD Umwelt (ENV): http://ec.europa.eu/environment/index_en.htm
Auf dem Portal sind unter anderem Informationen (Richtlinie, Strategien, Dokumente usw.) zu Einwegplastik zu finden: https://ec.europa.eu/environment/topics/plastics/single-use-plastics_en