Direktklagen vor dem
Individualkläger*innen stehen folgende Rechtsbehelfe zur gerichtlichen Kontrolle von Entscheidungen, Handlungen und Unterlassungen der Unionsorgane in Umweltangelegenheiten zur Verfügung:
- Nichtigkeitsklage (Artikel 263 AEUV),
- Untätigkeitsklage (Artikel 265 AEUV), sowie
- Schadensersatzklage (Artikel 268 AEUV).
Mehr Informationen zu den Klagearten sind unter Rechtsgrundlagen zu finden.
Das Prozesskostenrisiko bei diesen Klagen ist hoch und es ist mit einer langen Verfahrensdauer zu rechnen.