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Direktklagen vor dem
Europäischen Gerichtshof

Individualkläger*innen stehen folgende Rechtsbehelfe zur gerichtlichen Kontrolle von Entscheidungen, Handlungen und Unterlassungen der Unionsorgane in Umweltangelegenheiten zur Verfügung:

  • Nichtigkeitsklage (Artikel 263 AEUV),
  • Untätigkeitsklage (Artikel 265 AEUV), sowie
  • Schadensersatzklage (Artikel 268 AEUV).

Mehr Informationen zu den Klagearten sind unter Rechtsgrundlagen zu finden.

Das Prozesskostenrisiko bei diesen Klagen ist hoch und es ist mit einer langen Verfahrensdauer zu rechnen.