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Ihr Recht auf
Umweltinformation

Der Zugang zu Informationen ist eine Grundvoraussetzung, um sich in demokratische Entscheidungsprozesse aktiv einbringen zu können. Dadurch ist er ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten.

Jede Person oder Organisation hat ein Recht darauf, Umweltinformationen von Bundes-, Landes- und Kommunalstellen zu erhalten. Informationspflichtige Stellen müssen Umweltinformationen auf Anfrage herausgeben.

Wer bei wem, wie und wann einen Antrag auf Umweltinformationen stellen kann, wird auf den nachfolgenden Seiten erklärt. Wie und wann Sie die angefragten Umweltinformationen erhalten, erfahren Sie hier. Außerdem erläutern wir, mit welchen Kosten Antragstellende rechnen können und in welchen Fällen eine Stelle ein Informationsgesuch ablehnen kann.

Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen zum aktiven und passiven Informationszugang auf Bundes-Ebene sind hier zu finden.

Kompakte Informationen zu ihrem Recht auf Umweltinformationen finden Sie hier:

Umweltbundesamt, Gut informiert die Umwelt schützen! Ihr Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen, Dessau-Roßlau 2019.