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Unterzeichnung, Ratifikation und
Inkrafttreten der Aarhus-Konvention

Die Aarhus-Konvention lag vom 25. Juni 1998 bis zum 21. Dezember 1998 zur Unterzeichnung aus (Artikel 17). 40 Vorreiterstaaten unterzeichneten das multilaterale Umweltabkommen in dieser Zeit. Alle potenziellen Vertragsparteien müssen die Konvention aber nicht nur unterzeichnen, sondern durch Rechtsakte in innerstaatliches Recht überführen. Am 30. Oktober 2001, 90 Tage nach Hinterlegung der 16. Ratifizierungsurkunde, trat die Konvention völkerrechtlich in Kraft (Artikel 20).

Den aktuellen Status der Ratifizierung der Aarhus-Konvention können Sie hier einsehen:
UN-Vertragssammlung

Beitritt zur Aarhus-Konvention

Die Aarhus-Konvention ist ein geografisch begrenztes Übereinkommen der UNECE-Region (Artikel 19 in Verbindung mit Artikel 17). Sie steht jedoch auch Staaten außerhalb der UNECE-Region unter bestimmten Bedingungen offen (Artikel 19 Absatz 3). Das westafrikanische Land Guinea-Bissau ist der Einladung im Jahr 2021 gefolgt und bald erster Vertragsstaat Afrikas und 48. Vertragspartei der Konvention (MoP-Beschluss VII/10).

Karte der Mitglieder der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) und der Aarhus-Vertragsparteien

Aktuelle Informationen dazu: UN-Vertragssammlung