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Direktdemokratische
Instrumente

Für den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sind Volksinitiativen, -begehren und –entscheide auf Landesebene und Bürgerbegehren und –entscheide auf Kommunalebene wichtige Instrumente der direkten Demokratie.

In Deutschland können Bürger*innen in Sachfragen direkt auf Länder-, Kreis-, und Ortsebene abstimmen. Die bestehenden Möglichkeiten bieten in den meisten Bundesländern Deutschlands direkte Mitbestimmungsmöglichkeiten, die sich auch für Umweltangelegenheiten nutzen lassen. Viele Bürger*innen bewegt der Umwelt-, Klima- und Naturschutz und so verwundert es nicht, dass auch viele Volks- bzw. Bürgerbegehren Themen des Umwelt- und Verbraucherschutzes zum Gegenstand haben.

Wichtige Fragen des Umweltschutzes auf Gemeindeebene sind beispielsweise:

  • Bis wann soll die Gemeinde klimaneutral werden?
  • Soll die Gemeinde das geplante Gaskraftwerk auf dem Gemeindegebiet ablehnen?
  • Soll die Stadt eine autofreie Innenstadt erhalten?
  • Soll die Gemeinde die Radinfrastruktur verbessern?
  • Ist das Abfallvermeidungskonzept des Kreises weitreichend genug?
  • Soll eine Müllverbrennungsanlage im Kreis gebaut werden?

In der Praxis behandeln umweltorientierte Bürger- und Volksbegehren viele Politikbereiche wie Klima, Abfall und Verkehr, aber auch Stadtplanung und Naturschutz, wo zahlreiche berechtigte Interessen aufeinanderprallen können.

 

Was sind Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide bzw. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide?

Bürgerbegehren bezeichnen Anträge, die Bürger*innen zu einem bestimmten Thema auf Gemeindeebene stellen können. Bürgerentscheid bezeichnet die Entscheidung über diese Frage anstelle des Rates der Gemeinde oder des Rates der Stadt.

Auf Landesebene müssen Bürger*innen zunächst einen Antrag auf das Volksbegehren zu ihrem Thema stellen. Ist dieser Antrag rechtlich zulässig, kommt es danach zum Volksbegehren, für das ein Unterschriftenquorum erreicht werden muss. Ist das Begehren erfolgreich, stimmen die Bürger*innen anschließend beim Volksentscheid über das Thema ab. Sie übernehmen also anstelle des Landesparlaments die Entscheidung. In manchen Ländern gibt es darüber hinaus Volksinitiativen. Dies bezeichnet die Möglichkeit, Gesetzentwürfe in das Landesparlament einzubringen. Mit Quorum wird die Zahl der Stimmberechtigten bezeichnet, die sich an einer Abstimmung beteiligen müssen, damit diese gültig bzw. erfolgreich ist.

Fast in allen Bundesländern gibt es bestimmte Fragen, die von kommunalen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ausgeschlossen sind. Diese Ausschlussregelungen finden sich in den jeweiligen Gemeindeordnungen der Länder. Daneben sind die Länderverfassungen Fundstellen für die Plebiszite und seine Durchführungsmöglichkeiten im jeweiligen Bundesland. Entscheidend für die Planung möglicher Initiativen sind:

  • Höhe des Unterschriftenquorums
  • Dauer der Sammelfrist
  • Art der Unterschriftensammlung (freie Sammlung, Eintragung in Amtsstuben bzw. bei Behörden).

Welche Mitbestimmungsmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern bestehen, können Sie hier herausfinden: www.mehr-demokratie.de

Das Pendant von Volks- bzw. Bürgerinitiativen und -begehren auf europäischer Ebene ist die Europäische Bürgerinitiative (EBI).