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Europäische Fortschrittsberichte

Die Aarhus-Konvention sieht einen Bericht­erstattungs­mechanismus vor. Alle Vertragsparteien reichen in regelmäßigen Abständen Berichte über ihre Umsetzung der Konvention ein. So können die Aarhus-Parteien die Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention kontinuierlich überprüfen. Das Aarhus-Sekretariat erstellt aus den einzelnen Berichten zusammenfassende Synthese-Berichte.

Die aktuellen nationalen Berichte und Synthese-Berichte sind auf der UNECE-Internetseite zu finden:  https://aarhusclearinghouse.unece.org/national-reports/reports

Die Europäische Union ist als Staatenverbund ebenfalls Vertragspartei der Aarhus-Konvention. Für die Union reicht die Europäische Kommission, genauer genommen die Generaldirektion Umwelt (GD ENV), die regelmäßigen Fortschrittsberichte ein: https://ec.europa.eu/environment/aarhus/reporting.htm