Die Aarhus-KonventionUNECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. sieht einen Berichterstattungsmechanismus vor. Alle Vertragsparteien reichen in regelmäßigen Abständen Berichte über ihre Umsetzung der Konvention ein. So können die Aarhus-Parteien die Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention kontinuierlich überprüfen. Das Aarhus-Sekretariat erstellt aus den einzelnen Berichten zusammenfassende Synthese-Berichte.
Die aktuellen nationalen Berichte und Synthese-Berichte sind auf der UNECE-Internetseite zu finden: https://aarhusclearinghouse.unece.org/national-reports/reports
Die Europäische Union ist als Staatenverbund ebenfalls Vertragspartei der Aarhus-Konvention. Für die Union reicht die Europäische Kommission, genauer genommen die Generaldirektion Umwelt (GD ENVSteht für Generaldirektion Umwelt (Englisch: Dictorate-General Environment) der Europäischen Kommission, die für die europäische Umweltpolitik zuständig ist.), die regelmäßigen Fortschrittsberichte ein: https://ec.europa.eu/environment/aarhus/reporting.htm