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Öffentlichkeits­beteiligung
in Umwelt­angelegen­heiten

Jede*r hat ein Recht auf Umweltbeteiligung. Die Möglichkeiten, wie sich Bürger*innen sowie Natur- und Umweltschutzverbände an umweltbezogenen Verfahren und Prozessen beteiligen können, sind vielschichtig und unterschiedlich.

Bürger*innen und Verbände können sich an deutschen Gesetzgebungs-, Planungs- und Zulassungsverfahren beteiligen.

 

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung

Die zweite Säule der Aarhus-Konvention sieht in drei unterschiedlichen Konstellationen die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit vor:

  1. bei konkreten Entscheidungen über bestimmte umweltrelevante Tätigkeiten, das heißt bei Entscheidungsverfahren zur Zulassung von beispielsweise Müllverbrennungsanlagen, Windparks oder Autobahnen
  2. bei der Entwicklung von umweltbezogenen Plänen, Programmen und Politiken wie Luftreinhalte- oder Bebauungsplänen
  3. während der Vorbereitung exekutiver Vorschriften und/oder allgemein anwendbarer rechtsverbindlicher normativer Instrumente, das heißt, wenn beispielsweise eine umweltrelevante Gemeindesatzung erlassen oder ein Naturschutzgebiet ausgewiesen wird.

Zusätzlich zur formellen Beteiligung ist die Beteiligung an Konsultationen zu Gesetzesentwürfen vorgesehen.

 

Informelle Beteiligung

Bürger*innen und Verbände stehen zusätzlich zahlreiche informelle und direktdemokratische Beteiligungsinstrumente zur Verfügung, wie zum Beispiel Bürgerräte oder Volksinitiativen, -begehren und –entscheide bzw. Bürgerbegehren und –entscheide, die auf den nachfolgenden Seiten vorgestellt werden. Zusätzlich können Bürger*innen ihr Petitionsrecht ausüben.

Bedeutende deutsche Dachverbände und Netzwerke sind beispielsweise:
Deutscher Naturschutzring, kurz DNR
www.dnr.de

Klima-Allianz Deutschland
www.klima-allianz.de