Skip to main content
search

Deutsche Fortschrittsberichte

Die Aarhus-Konvention sieht einen Berichterstattungsmechanismus vor. Alle Vertragsparteien reichen in regelmäßigen Abständen Berichte über ihre Umsetzung der Konvention ein. So können die Aarhus-Parteien die Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention kontinuierlich überprüfen. Das Aarhus-Sekretariat erstellt aus den einzelnen Berichten zusammenfassende Synthese-Berichte.

Die aktuellen nationalen Berichte und Synthese-Berichte sind auf der UNECE-Internetseite zu finden:
https://aarhusclearinghouse.unece.org/national-reports/reports

Deutschland ist Vertragsstaat der Aarhus-Konvention. Für Deutschland erarbeitet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) den Berichtsentwurf, den das BMU mit den anderen Ressorts der Bundesregierung und mit den Bundesländern abstimmt:
https://www.bmu.de/download/nationale-umsetzungsberichte-der-aarhus-konvention-fuer-deutschland/

Zu den deutschen Umsetzungsberichten können Verbände und die Öffentlichkeit in einem öffentlichen Konsultationsverfahren Stellungnahmen einreichen, die öffentlich zugänglich sind. Die Ergebnisse dieser öffentlichen Konsultation sind im Umsetzungsbericht zu berücksichtigten. Mehr Informationen zur öffentlichen Konsultation finden Sie hier:
https://www.bmu.de/download/nationale-umsetzungsberichte-der-aarhus-konvention-fuer-deutschland/

Die gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Naturschutzrings (DNR) sowie des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen e.V. (UfU) zum Entwurf des Nationalen Umsetzungsberichts der Bundesregierung zur Umsetzung der Aarhus-Konvention in der Bundesrepublik Deutschland 2021 ist hier zu finden:
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Umweltinformation/dnr_ufu_stellungnahme_umsetzungsbericht_2021_bf.pdf
https://www.ufu.de/wp-content/uploads/2020/08/DNR-UfU_Stellungnahme_Umsetzungsbericht2021_final_Ver%C3%B6ffentlichung.pdf