Ihr Recht auf
Der Zugang zu Informationen ist eine Grundvoraussetzung, um sich in demokratischen Entscheidungsprozessen aktiv einbringen zu können. Damit ist der Informationszugang ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten.
Jede Person oder Organisation hat das Recht, Umweltinformationen zu erhalten, die sich im Besitz von europäischen Organen, Einrichtungen oder Stellen befinden.
Wer bei wem, wie und wann einen Antrag auf Umweltinformationen stellen kann, wird auf den nachfolgenden Seiten erklärt. Wie und wann sie die angefragten Umweltinformationen erhalten, erfahren Sie hier. Auch mit welchen Kosten Antragstellende rechnen können, ist ebenso zu beantworten, wie die Frage, in welchen Fällen eine Stelle ein Informationsgesuch ablehnen kann.
Video „Die Aarhus-KonventionUNECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. auf EU-Ebene: Informationszugang“
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen zum aktiven und passiven Informationszugang auf EU-Ebene sind hier zu finden.

Broschüre
Informieren – Zugang zu Umweltinformationen der Europäischen Union
Die Europäische Union und die Aarhus-Konvention