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Europäische Bürgerinitiative

Die Europäische Bürgerinitiative ist ein Beispiel für ein direktdemokratisches Instrument, um Einfluss auf die europäische Klima-, Umwelt- und Naturschutzpolitik zu nehmen.

Die Registrierung einer Initiative erfolgt durch eine Organisationsgruppe aus mindestens sieben Personen, die in sieben verschiedenen EU- Mitgliedstaaten wohnen. Die Gruppe muss in zwölf Monaten eine Million Unterschriften von EU-Bürger*innen sammeln. Personen können die Initiative mit einer Unterschrift unterstützen, sobald sie das in ihrem Land geltende Mindestalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament erreicht haben. Unabhängig davon steht es den Mitgliedstaaten frei, das Mindestalter für die Unterstützung einer Initiative auf 16 Jahre festzulegen.

Europäische Bürgerinitiativen können auf der Online-Plattform der Europäischen angemeldet werden:

https://europa.eu/citizens-initiative/home_de

Die Europäische Kommission hat sechs Monate Zeit, um die Initiative auf Zulässigkeit zu prüfen und Stellung dazu zu nehmen. Die Gesetzesinitiative ist jedoch rechtlich nicht bindend. Die Kommission kann sie komplett oder in Teilen annehmen oder gänzlich ablehnen. Die Organisator*innen der Bürgerinitiative erhalten zudem die Möglichkeit, ihr Anliegen dem Europäischen Parlament vorzustellen.

Der hohe zeitliche, finanzielle und organisatorische Aufwand einer Europäischen Bürgerinitiative stellt hohe Hürden für Einzelpersonen und kleine Interessengruppen dar.

Das deutsche Pendant auf Länder- und Kommunalebene zur Europäischen Bürgerinitiative sind die Volks- bzw. Bürgerinitiativen und -begehren.