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Kosten für die
Umwelt­informations­anfrage

Das Kostenrisiko für eine Umweltinformationsanfrage ist gering.

Gebühren und Auslagen

Die Kosten Ihrer Anfrage ergeben sich zum einen aus dem Verwaltungsaufwand, der für die Zusammenstellung der Daten entsteht und zum anderen aus den Auslagen, die für Kopien, Porto und sonstige Sachkosten anfallen.

Das UIG regelt, dass die Kosten angemessen sein müssen, indem sie zwar den Verwaltungsaufwand berücksichtigen, aber nicht so hoch sein dürfen, dass sie den Umweltinformationsanspruch vereiteln. Der Informationsanspruch muss wirksam wahrgenommen werden können.

Kostenfrei gewährt werden in jedem Fall einfache mündliche oder schriftliche Auskünfte, die Einsicht in Umweltinformationen vor Ort und aktive Umweltinformationsverbreitung durch die informationspflichtigen Stellen. In einigen Landesgesetzen sind weitere kostenfreie Tatbestände geregelt.

Die Höhe der Gebühren und Auslagen sind in der Gebührenverordnung zum UIG (UIGGebV) geregelt: Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes

Über Gebühren und der Möglichkeit ihrer Erstattung informiert sie FragDenStaat:
https://fragdenstaat.de/hilfe/tipps-fur-den-anfrageprozess/gebuehren-und-andere-kosten/