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Die Aarhus‐Konvention

Die Aarhus-Konvention ist nach der dänischen Stadt Århus benannt, in der das sogenannte „UNECE – Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten“ verabschiedet wurde. Mit der Aarhus-Konvention werden die Rechte auf Information, Beteiligung und Klagemöglichkeiten als Rechte einer jeden Person zum Schutz der Umwelt auch für zukünftige Generationen erstmals im Völkerrecht verankert. Die Konvention beinhaltet die Etablierung von internationalen Mindeststandards für den Zugang zu Umweltinformationen, für die Öffentlichkeitsbeteiligung und für den Zugang zu Gerichtsverfahren. Mit der Konvention wird zudem erstmals völkervertraglich anerkannt, dass es für den Umwelt- und Naturschutz oft vom Staat unabhängige Gruppen, Initiativen und Organisationen braucht. Die Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder zivilgesellschaftlichen Initiativen treten in Entscheidungs- und Gerichtsverfahren als Stellvertreter für die Umwelt und die Natur auf.

Die Aarhus-Konvention beinhaltet drei Säulen:

  1. Den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (Artikel 4f.),
  2. die Öffentlichkeitsbeteiligung an umweltrelevanten Entscheidungsverfahren (Artikel 6 bis 8), und
  3. den Zugang zu Gericht in Umweltangelegenheiten (Artikel 9).

Insofern besitzt die Konvention eine hohe Bedeutung, auch mit Blick auf die Durchsetzung allgemeiner Menschenrechte. Die Konvention ist der erste internationale Vertrag, der die Verknüpfung von Umwelt- und Menschenrechten vorgenommen hat, indem Umwelt- und Naturschutz mit Bürger*innenrechten verknüpft wird.

Durch die Mitzeichnung der Konvention seitens der Europäischen Union und die Absichtserklärung, die Prinzipien der Konvention auch im Rahmen internationaler Organisationen voranzutreiben, kommt der Konvention eine zusätzliche Bedeutung im weltweiten Globalisierungsprozess zu. Insbesondere in den Staaten Osteuropas stellt die Konvention eine erhebliche Stärkung der Bemühungen hin zu demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien dar.

Diese Internetpräsenz wird vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen – UfU e. V. angeboten. Hier finden Sie grundlegende Informationen, welche Rechte Sie als Bürger*in oder Umweltverband beim Umweltschutz besitzen und wie Sie sie nutzen können. Weiterhin haben wir eine umfangreiche Rubrik über die Inhalte der Konvention und ihre Umsetzung in der Europäischen Union und in Deutschland zusammengestellt.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und viel Erfolg bei Ihrem Engagement für die Umwelt!