Was ist die Aarhus-Konvention?
Welche Bedeutung hat sie für die Informations-, Beteiligungs- und Klagerechte der Zivilgesellschaft auf EU-Ebene?
Darum geht es in diesem einleitenden Kurzfilm #1.
… ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt.
Die Europäische Union hat die drei Säulen der Aarhus-Konvention mit einer eigenständigen Verordnung und weiteren Rechtsakten umgesetzt.
Deutschland hat die drei Säulen der Aarhus-Konvention mit eigenständigen Gesetzen umgesetzt.
Die Aarhus-Konvention wurde am 25. Juni 1998 anlässlich der Vierten Pan-Europäischen Umweltministerkonferenz von 35 Staaten und der Europäischen Union unterzeichnet. Mehr über die Vertragsverhandlungen der Aarhus-Konvention lesen Sie hier.
Dafür sieht die Aarhus-Konvention verschiedene Konventionsorgane vor.
Anspruch auf Umweltinformationen hat die Öffentlichkeit, also natürliche oder juristische Personen – ohne Nachweis eines Interesses. Mehr dazu lesen Sie hier.
Nach der Konvention sollen die Informationen so bald wie möglich, spätestens jedoch einen Monat nach Antragstellung zur Verfügung stehen. Erfahren Sie mehr zu den Fristen.
Der Zugang zu Gerichten im Umweltschutz ist in der dritten Aarhus-Säule definiert.