Was ist die Aarhus Konvention?
Welche Bedeutung hat sie für die Informations-, Beteiligungs- und Klagerechte der Zivilgesellschaft auf EU-Ebene?
Darum geht es in diesem einleitenden Kurzfilm #1.
Das Recht, Umweltinformationen zu erhalten
hat jede Person oder Organisation. Doch was sind Umweltinformationen und wie kann man sie von EU-Organen, also z.B. von der Europäischen Kommission, bekommen?
Damit beschäftigt sich dieser Kurzfilm #2.
Welche Wege gibt es, sich auf EU-Ebene zu beteiligen?
Zum Beispiel eine Europäische Bürgerinitiative starten, eine Stellungnahme in ein Rechtssetzungsverfahren einbringen oder zu einem europäischen Bürger*innen-Forum gehen.
Konkrete Möglichkeiten stellt Kurzfilm #3 vor.
Welche rechtlichen Schritte können Sie für den Umweltschutz in Europa gehen?
Der Kurzfilm #4 zeigt, welche Beschwerde- und Klagemöglichkeiten für Einzelpersonen und Organisationen auf EU-Ebene bestehen.