Wer hat die Aarhus-Konvention ausgearbeitet und über die inhaltlichen Details verhandelt?
Die Aarhus-Konvention wurde am 25. Juni 1998 anlässlich der Vierten Pan-Europäischen Umweltministerkonferenz von 35 Staaten und der Europäischen Union unterzeichnet. Mehr über die Vertragsverhandlungen der Aarhus-Konvention lesen Sie hier.
Wer kontrolliert, ob die Vertragsparteien die demokratischen Standards der Aarhus-Konvention auch einhalten?
Dafür sieht die Aarhus-Konvention verschiedene Konventionsorgane vor.
Wer hat einen Anspruch auf Umweltinformationen?
Anspruch auf Umweltinformationen hat die Öffentlichkeit, also natürliche oder juristische Personen – ohne Nachweis eines Interesses. Mehr dazu lesen Sie hier.
Wie schnell müssen beantragte Umweltinformationen zur Verfügung gestellt werden?
Nach der Konvention sollen die Informationen so bald wie möglich, spätestens jedoch einen Monat nach Antragstellung zur Verfügung stehen. Erfahren Sie mehr zu den Fristen.
Kann ich mein Recht auf Zugang zu Umweltinformationen und Beteiligung auch gerichtlich durchsetzen?
Der Zugang zu Gerichten im Umweltschutz ist in der dritten Aarhus-Säule definiert.