FAQ Aarhus-Konvention

Die Aarhus-Konvention wurde am 25. Juni 1998 anlässlich der Vierten Pan-Europäischen Umweltministerkonferenz von 35 Staaten und der Europäischen Union unterzeichnet. Mehr über die Vertragsverhandlungen der Aarhus-Konvention lesen Sie hier.

Anspruch auf Umweltinformationen hat die Öffentlichkeit, also natürliche oder juristische Personen – ohne Nachweis eines Interesses. Mehr dazu lesen Sie hier.

Nach der Konvention sollen die Informationen so bald wie möglich, spätestens jedoch einen Monat nach Antragstellung zur Verfügung stehen. Erfahren Sie mehr zu den Fristen.

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