Am 25. Oktober 1995 fand in Sofia (Bulgarien) die Dritte Pan-Europäische Ministerkonferenz „Umwelt für Europa“ statt. Auf der Konferenz billigten die europäischen Umweltminister*innen ein Rahmenpapier über den Zugang zu Informationen über die Umwelt und die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren im Umweltbereich. Das Rahmenpapier entstand in einem jahrelangen Verhandlungsprozess, der vor allem von Seiten der europäischen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), der zuständigen Generaldirektion der Europäischen Kommission sowie des Regional Environmental Center (REC) in Budapest (Ungarn) vorangetrieben wurde. Damit wurde der Weg für direkte Verhandlungen zu einem internationalen Vertrag frei.
Die Vertragsverhandlungen der Aarhus-Konvention
Im Jahr 1996 begann ein Verhandlungsprozess von insgesamt zehn Sitzungen, an dem von Anfang an auch NGOs aktiv beteiligt waren. Dieser Verhandlungsmarathon verlief, obwohl in vielen Punkten aus der Sicht der NGOs nicht immer erfreulich, insgesamt so konstruktiv, dass bereits zwei Jahre später der ausgehandelte Konventionstext zur Unterschrift vorlag.
Die Aarhus-Konvention wurde am 25. Juni 1998 anlässlich der Vierten Pan-Europäischen Umweltministerkonferenz von 35 Staaten und der Europäischen Union unterzeichnet. Es war kein Zufall, dass die feierliche Unterzeichnung der Konvention in Århus (Dänemark) stattfand. Denn Dänemark ermöglichte durch die großzügige finanzielle Unterstützung vor allem der osteuropäischen NGOs häufig deren Teilnahme an den vorzubereitenden Sitzungen und Konferenzen. Diese breite NGO-Beteiligung ermöglichte einen gesamteuropäischen Partizipationsprozess innerhalb der Verhandlungsphase. Daneben hatten auch die Niederlande, Norwegen, Belgien und Polen großen Anteil daran, dass die Verhandlungsergebnisse bestimmte Standards beinhalteten.
Neben den konservativen Haltungen der Europäischen Kommission sowie der türkischen und russischen Verhandlungsdelegationen wurde vor allem die Verhandlungsrolle der deutschen Delegation, nicht nur von Seiten der NGO-Vertreter*innen, als negativ gewertet. Die Staatengemeinschaft nahm weitgehende Rücksicht auf die deutschen Positionen. Sie kam in den letzten Verhandlungsrunden vor Konventionsabschluss der deutschen Seite vor allem in dem zentralen Punkt des Gerichtszuganges entgegen und paraphierte etwa weitreichende Ausstiegsklauseln. Dennoch unterzeichnete die deutsche Delegation das Abkommen nicht. Die fehlende Unterzeichnung der deutschen Delegation nahmen die NGO- und einige Regierungsvertreter*innen als engl. „adding insult to injury“ wahr. Deutschland gehört daher nicht zu den Erstunterzeichnern der Konvention, obwohl sich die deutsche Delegation aktiv am internationalen Verhandlungsprozess beteiligte.
Die rotgrüne Regierung holte allerdings am 1. Dezember 1998 die deutsche Unterzeichnung kurz nach der Bundestagswahl im September 1998 nach.
Unterzeichnung, Ratifikation und Inkrafttreten der Aarhus-Konvention
Die Aarhus-Konvention lag vom 25. Juni 1998 bis zum 21. Dezember 1998 zur Unterzeichnung aus (Artikel 17). 40 Vorreiterstaaten unterzeichneten das multilaterale Umweltabkommen in dieser Zeit. Alle potenziellen Vertragsparteien müssen die Konvention aber nicht nur unterzeichnen, sondern durch Rechtsakte in innerstaatliches Recht überführen. Am 30. Oktober 2001, 90 Tage nach Hinterlegung der 16. Ratifizierungsurkunde, trat die Konvention völkerrechtlich in Kraft (Artikel 20).
Den aktuellen Status der Ratifizierung der Aarhus-Konvention können Sie hier einsehen!
Beitritt zur Aarhus-Konvention
Die Aarhus-Konvention ist ein geografisch begrenztes Übereinkommen der UNECE-Region (Artikel 19 in Verbindung mit Artikel 17). Sie steht jedoch auch Staaten außerhalb der UNECE-Region unter bestimmten Bedingungen offen (Artikel 19 Absatz 3). Das westafrikanische Land Guinea-Bissau ist der Einladung im Jahr 2021 gefolgt und bald erster Vertragsstaat Afrikas und 48. Vertragspartei der Konvention (MoP-Beschluss VII/10).
Aktuelle Informationen dazu: UN-Vertragssammlung