Die Überprüfung von demokratischen Entscheidungen ist bedeutender Bestandteil der Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten.
In der EU hat jede Person und Organisation das Recht, umweltbezogene Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen von europäischen Organen, Einrichtungen oder Stellen überprüfen zu lassen. Die gerichtliche Kontrolle der unionalen Entscheidungen findet durch den Europäischen Gerichtshof statt. Auch in Deutschland hat jede*r ein Recht auf Überprüfung von Umweltvorschriften. Die Prüfung erfolgt hierbei überwiegend durch Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten.
Auf beiden Ebenen gibt es zahlreiche außergerichtliche und internationale Stellen, bei denen sich Bürger*innen und Verbände beschweren können.
Welche Beschwerde- und Klagemöglichkeiten für den Umweltschutz bestehen, wer bei wem, wie und wann Rechtsbehelfe einlegen kann, wird auf den nachfolgenden Seiten überblickshaft dargestellt. Auch die Frage der potenziell entstehenden Kosten wird beantwortet.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen zum Individual- und Verbandsrechtsschutz finden Sie hier: