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Ihr Klagerecht für
den Umweltschutz

Die Überprüfung von demokratischen Entscheidungen ist bedeutender Bestandteil der Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten.

Jede Person und Organisation hat das Recht, umweltbezogene Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen von europäischen Organen, Einrichtungen oder Stellen überprüfen zu lassen. Die gerichtliche Kontrolle der unionalen Entscheidungen findet durch den Europäischen Gerichtshof statt. Zusätzlich gibt es zahlreiche außergerichtliche und außereuropäische Stellen, bei denen sich Bürger*innen und Verbände beschweren können.

Welche Beschwerde- und Klagemöglichkeiten für den Umweltschutz bestehen, wer bei wem, wie und wann Rechtsbehelfe einlegen kann, wird auf den nachfolgenden Seiten überblickshaft dargestellt. Auch die Frage der potenziell entstehenden Kosten wird beantwortet.

Die Aarhus-Konvention auf EU-Ebene:
Rechte einklagen

Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen zum Individual- und Verbandsrechtsschutz auf EU-Ebene sind hier zu finden.

Broschüre - Säule 3 - Rechte einklagen

Broschüre

Rechte einklagen – Beschwerde- und Klagerechte in der Europäischen Union zum Umweltschutz

Die Europä­ische Union und die Aarhus-Konvention

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