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Ihr Recht auf
Umweltbeteiligung

Alle Bürger*innen haben das Recht, am demokratischen Leben der Europäischen Union teilzunehmen (Artikel 10 Absatz 3 Satz 1 EUV). Grundsätzlich kann sich jede*r Unionsbürger*in schriftlich an jedes Unionsorgan oder jede europäische Einrichtung wenden und eine Antwort erwarten (Artikel 24 Absatz 4 AEUV).

Zielführender kann es als Einzelperson oder Verband jedoch sein, sich an den zahlreichen formellen und informellen Beteiligungsverfahren und -prozessen der Europäischen Union zu beteiligen, um sich für den Umwelt- und Naturschutz stark zu machen.

Video „Die Aarhus-Konvention auf EU-Ebene: Öffentlichkeits­beteiligung“

Wir informieren darüber, wann, wie und wo Sie sich bei europäischen Rechtssetzungsverfahren elektronisch einbringen können, wie Sie eine Europäische Bürgerinitiative oder Petition starten oder sich bei Plänen und Programmen oder europäischen Bürgerforen beteiligen können.

Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen ihrer Beteiligungsrechte auf EU-Ebene sind hier zu finden.

Broschüre - Säule 2 - Beteiligungsrechte

Broschüre

Beteiligen – Beteili­gungs­rechte in der Europäischen Union zum Umweltschutz

Die Europä­ische Union und die Aarhus-Konvention

Download Broschüre

pdf | deutsch | 4,4 MB

Download Brochure

pdf | english | 5,0 MB