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13. Mai 2011: EuGH bestätigt Klagerecht für Umweltverbände

Mit seinem aktuellen Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass Umweltverbänden ein weitgehendes Klagerecht in Umweltfragen zusteht, wie es die Aarhus-Konvention und das auf der Konvention beruhende EU-Recht garantiert.
Gleichzeitig machten die Luxemburger Richter deutlich, dass Deutschland den Gerichtszugang für Umweltverbände bisher zu stark eingeschränkt hat.

Anlass der Entscheidung des EuGH vom 12. Mai 2011 war eine Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Nordrhein-Westfalen gegen das geplante Steinkohlekraftwerk in Lünen. Der Umweltverband machte geltend, dass das Großvorhaben gegen bestimmte Vorgaben des Immissionsschutzrechts sowie gegen wasser- und naturschutzrechtliche Normen verstoße. Das zuständige Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hielt diese Rechtsverletzungen für möglich, stellte aber fest, dass dem BUND nach dem bislang geltenden deutschen Recht möglicherweise kein Klagerecht zustehe. Um prüfen zu lassen, ob die Bundesrepublik durch ein fehlendes Klagerecht EU-Recht verletzt, legte das OVG Münster den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.

Der EuGH stellt in seinem Urteil fest, dass Deutschland das Recht der Verbände, gegen die Verletzung von Umweltbelangen gerichtlich vorzugehen, derart eingeschränkt hat, dass das geltende EU-Recht verletzt wird.

Für die Klage gegen das Lünener Kraftwerk bedeutet dies, dass die vom BUND gerügten möglichen Verletzungen des Immissions-, Wasser- und Naturschutzrechts jetzt gerichtlich geprüft werden müssen.

Gleichzeitig muss aufgrund des Urteils das deutsche Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) so geändert werden, dass es den europäischen Vorgaben und damit auch denen der Aarhus-Konvention für den Zugang von Umweltverbänden zu Gerichten entspricht.

Für Umweltverbände bedeutet das Urteil einen großen Erfolg. Ihr Recht auf weiten Zugang zu Gerichten in Umweltfragen wird klargestellt. In laufenden und kommenden Verfahren können sie ihr Klagerecht ab sofort ohne Einschränkungen in Anspruch nehmen, da bis zur korrekten Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung (2003/35/EG) im deutschen Recht die europäische Richtlinie direkt anwendbar ist.

Das UfU hat in der Vergangenheit mehrfach auf die mangelnde Umsetzung der entsprechenden Richtlinie im deutschen Recht hingewiesen, u.a. in Form einer gemeinsam mit dem BUND vorgebrachten Beschwerde bei der EU-Kommission. Das UfU begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des EuGH und sieht darin einen Erfolg für die Beteiligung von Öffentlichkeit und Bürgern im Umweltschutz.

 

15.Oktober 2010: Gemeinsame Stellungnahme der Umweltverbände zur Umsetzung der Aarhus-Konvention abgegeben

Die Bundesregierung hat einen Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Aarhus-Konvention vorgelegt. Da diese Konvention internationale Standards für den Zugang zu Umweltinformationen, die Beteiligung in umweltrelevanten Entscheidungen und den Zugang zu Gerichten – kurz für Bürgerrechte im Umweltschutz setzt, sind die Umweltverbände an einer progressiven Umsetzung interessiert. Deswegen unterstützen DNR, BUND, NABU und die GRÜNE LIGA die Stellungnahme die das UfU erarbeitet hat.

Die Stellungnahme bringt die praktischen Hindernisse beim Zugang zu Umweltinformationen und der Beteiligung in umweltrelevanten Entscheidungsverfahren auf den Punkt. Es beschreibt außerdem, dass in Deutschland durch Beschleunigungsgesetzgebung teilweise eine Entwicklung der Aarhus-Konvention diametral entgegen zu verzeichnen ist. Der Umsetzung des Zugangs zu Gerichten erteilt die Stellungnahme eine schlechte Bewertung.

Zur Stellungnahme

 

8.Oktober 2009: Das Protokoll zu Pollutant-Release-and-Transfer-Registern (kurz PRTR = Schadstoffregister) ist in Kraft getreten. Ziel des Protokolls ist es, einen einheitlichen Anforderungsrahmen für die betriebliche Berichterstattung über Emissionen zu schaffen und die Daten für Bürgerinnen und Bürger im Internet bereit zu stellen. In Deutschland steht für die Berichte seit dem 03.Juni 2009 das Schadstofffreisetzungs und -verbringungsregister unter www.prtr.bund.de bereit.