Skip to main content
search

Die Aarhus-Konvention

… ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt.

Umsetzung in der EU

Die Europäische Union hat die drei Säulen der Aarhus-Konvention mit einer eigenständigen Verordnung und weiteren Rechtsakten umgesetzt.

EU - Umweltinformationen anfragen

Umweltinformationen anfragen

EU - Beteiligen

Beteiligen

EU - Rechte einklagen

Rechte einklagen

Umsetzung in Deutschland

Deutschland hat die drei Säulen der Aarhus-Konvention mit eigenständigen Gesetzen umgesetzt.

DE - Umweltinformationen anfragen

Umweltinformationen
anfragen

DE - Beteiligen

Beteiligen

DE - Rechte einklagen

Rechte einklagen

FAQ Aarhus-Konvention

Wer hat die Aarhus-Konvention ausgearbeitet und über die inhaltlichen Details verhandelt?

Die Aarhus-Konvention wurde am 25. Juni 1998 anlässlich der Vierten Pan-Europäischen Umweltministerkonferenz von 35 Staaten und der Europäischen Union unterzeichnet. Mehr über die Vertragsverhandlungen der Aarhus-Konvention lesen Sie hier.

Wer hat einen Anspruch auf Umweltinformationen?

Anspruch auf Umweltinformationen hat die Öffentlichkeit, also natürliche oder juristische Personen – ohne Nachweis eines Interesses. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wie schnell müssen beantragte Umweltinformationen zur Verfügung gestellt werden?

Nach der Konvention sollen die Informationen so bald wie möglich, spätestens jedoch einen Monat nach Antragstellung zur Verfügung stehen. Erfahren Sie mehr zu den Fristen.